Sie haben einen Waschbär im Haus oder Garten?
Waschbären gehören seit mehreren Jahren zu den in Berlin lebenden Wildtieren. In einigen Bezirken sind es inzwischen so viele, dass sie beim abendlichen Spaziergang beobachtet werden können.
Doch so niedlich und faszinierend diese cleveren Tiere auch sind, als Untermieter*innen eignen sie sich herzlich wenig. Neben der Lärmbelästigung kann ihr Bezug und das damit einhergehende Umdekorieren des Hausdachs einen enormen Schaden anrichten.
Vertreiben lassen sie sich so leicht nicht wieder. Ein Einfangen und Umsiedeln ist rechtlich nicht zulässig (siehe „Rechtliche Situation“). Und dort, wo es einem Waschbären bereits einmal gefallen hat, zieht auch gerne danach ein anderer ein.
Ich möchte Ihnen dabei helfen, die ungebetenen Gäste auf humane und tierschutzkonforme Weise effektiv wieder loszuwerden bzw. dafür sorgen, dass sie gar nicht erst bei Ihnen einziehen können.
Service
Vor-Ort Beratung
Ich komme zu einem verabredeten Termin zu Ihnen, und wir begehen gemeinsam das Gelände. Dabei zeige ich Ihnen sämtliche Aufstiegsmöglichkeiten für Waschbären zu den Dächern und erläutere genau die entsprechenden sinnvollen Maßnahmen.
Fotoanalyse
Sie machen Fotos und/oder Videos von allen Seiten Ihres Gebäudes und schicken mir diese per Mail. Anhand der Bilder/Videos erstelle ich Ihnen einen kurzen Bericht.
Rechtliche Situation im Umgang mit Waschbären
Warum ich keine Waschbären einfange und warum Sie es auch nicht tun sollten:
Waschbären gehören zum jagdbaren Wild (§2 BJG). Fallenstellen unterliegt dem Jagdgesetz (§1, Abs. 4 BJG). Verfügen Sie nicht über die entsprechenden Erlaubnisse, machen Sie sich der Wilderei schuldig (§ 292 StGB) und müssen ggf. mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bis zu 5000€ rechnen. Zudem verstoßen sie gegen das Tierschutzgesetz (§ 1 TschG).
Waschbären, die sich einmal in Menschenhand befanden, dürfen seit Einführung der Unionsliste nicht mehr freigesetzt werden (EU Verordnung 1143/2014 Art. 7h, §28 BJagdG). Das bedeutet, dass das Einfangen strafbar ist und das Aussetzen an einer anderen Stelle ebenfalls.
Warum auch sonst in Berlin nur in besonderen Ausnahmefällen Waschbären von befugten Personen gefangen und getötet werden:
Berlin ist ein sogenannter befriedeter Bereich. Jegliche Jagdausübung im besiedelten Bereich ist verboten bzw. nur in Ausnahmefällen gestattet §§ 39 Abs. 1 Nr. 1, 6 S. 1 BJagdG i.V.m. § 5 Abs. 1 LJagdG Bln).
Fallenjagd ist in Berlin verboten und bedarf einer Ausnahmegenehmigung. Wird sie ohne Genehmigung, also ordnungswidrig durchgeführt, kann es mit bis zu 5000€ bestraft werden (§§ 50 Abs. 2, 22 Abs. 2 S. 1 LJagdG Bln).
Kein Tier darf ohne triftigen Grund getötet werden. Nur schwerkrankes Wild darf erlegt werden (§22a BJagdG).
Waschbären haben in Berlin eine Schonzeit von Februar bis September. Ein Verstoß gegen die Einhaltung der Schonzeit kann mit einem Bußgeld bis zu 5000€ belegt werden (§§ 39 Abs. 2 Nr. 3a., 22 Abs. 1 S. 2 BJagdG).
Lösen Sie sich von dem Gedanken, dass ein vom Jäger eingefangener Waschbär an anderer Stelle wieder freigelassen wird. Ein Umsetzten ist verboten. Dies könnte bis zu 50 000€ kosten (Verordnung (EU) 1143/2014 Art.7h | §28 Abs.4 BJagdG | §69 Abs.6 § Abs.7 BNatG).
Warum ich?
Über mich
Mein Name ist Carolin Weh. Ich bin Diplom-Biologin mit den Schwerpunkten Wildtierbiologie, Stadtökologie und Verhaltensökologie. Für mehr als 3,5 Jahren arbeitete ich wissenschaftlich über Berliner Waschbären.
Berufserfahrung
2021 und 2022 lief das Pilotprojekt der Berliner Senatsumweltverwaltung (SenUMVK) zur Waschbär-Vor-Ort Beratung Berlin. Im Zuge dessen hab ich bereits knapp 300 Beratungen durchgeführt.
Kontakt
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